Die Flugplatzordnung und die Modellflugplatz-Betriebsordnung (Aushang in der Clubhütte) gelten für den Aufenthalt und das Fliegen auf dem Gelände der MBG-Schlins und ersetzen keine gültigen Gesetze.

Für das Fliegen mit allen Arten von Fluggeräten (z. B. Motorflugzeuge, Segelflugzeuge, Drohnen, usw.) gelten bei uns am Flugplatz in Schlins die jeweils gültigen Gesetze. Insbesondere ist hier das Luftfahrtgesetz für die rechtlichen Rahmenbedingungen maßgebend.
Es liegt aber in jedem Fall ausschließlich in Verantwortung des Piloten, sich über den aktuellen Stand der maßgeblichen Gesetze zu informieren und sich daranzuhalten, auch wenn Verweise und Informationen auf dieser Seite veraltet sind. Weiters ist der Pilot alleinig verantwortlich für durch ihn verursachte Sach- und Personenschäden.

Eine Zuwiderhandlung gegen geltende Gesetze wird als grobe Verletzung der Mitgliedspflichten angesehen und kann zum Ausschluss des Mitglieds und zum sofortigen Platzverweis führen.

Betriebsvoraussetzung für alle unbemannten Luftfahrzeuge (UAS) gemäß EU 2019/947 und Luftfahrtgesetz ist in jedem Fall eine gültige Registrierungsnummer auf dem Modell (UAS) und ein gültiger Kompetenznachweis. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur unter Aufsicht einer Person fliegen, die mindestens 16 Jahre alt ist und über einen gültigen Kompetenznachweis verfügt.

Gästeflug:

Der Betrieb von Fluggeräten durch Gäste ist nur in Anwesenheit eines ordentlichen Mitgliedes der MBG Schlins zulässig. Weitere Voraussetzungen sind:

  • Vollständig ausgefülltes Gästeflugformular
  • Lesen der genannten Dokumente
  • Bestätigung der Einhaltung durch die Unterschrift des Gastpiloten